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Grundsendungsarten

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Sondergebühren

für die Extrabehandlung

Zuschlagsgebühren

bei der Einlieferung bei der Beförderung bei der Auslieferung

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zwei Zuschlagsgebühren drei Zuschlagsgebühren vier Zuschlagsgebühren

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Zuschlagsgebühren bei der Beförderung

Bei der Einlieferung kann der Postkunde folgende Zusatzleistungen verlangen um den Transport zu beschleunigen

Luftpostbrief
die Beförderung erfolgt nicht auf dem Landweg sondern mit Flugzeugen

gebührenfreie Blindensendung nach Japan bei der nur die Luftpostgebühr bezahlt wurde

Landbrief
der Absender kann auch ausdrucklich die Börderung auf dem Landweg verlangen

Zeppelinbrief
die Beförderung erfolgte mit einem Zeppelinluftschiff

Ballonpost
die Beförderung erfolgt mit einem Heissluftballon. Meistens handelt es sich hierbei um Sonderflüge die keine Laufzeitverbesserung bringen sondern deren Erlös wohltätigen Zwecken dient

Luftfeldpostbrief
die Beförderung erfolgt kostenlos während des 2. Weltkriegs mit Flugzeugen. Zur Begrenzung der Postmenge wurden Zulassungsmarken eingeführt

Tauchbootbrief
die Beförderung sollte mit einem U-Boot erfolgen. Kriegsbedingt kam der Transport aber nicht zustande

Rohrpostganzsache
die Beförderung erfolgte pneumatisch durch unterirdische Rohrleitungen. In Deutschland gab es solche Anlagen nur in Berlin und München

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