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Zuschlagsgebühren

bei der Einlieferung bei der Beförderung bei der Auslieferung

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Zuschlagsgebühren bei der Auslieferung

Bei der Einlieferung kann der Postkunde folgende Zusatzleistungen verlangen um die Auslieferung zu
beschleunigen oder die Sicherheit zu erhöhen. Auch der Einzug von Geldbeträgen ist möglich

Einschreiben mit Rückschein
der Empfänger muss den Erhalt der Sendung auf einer Empfangsbescheinigung quittieren die dann an den Absender zurück geschickt wird. Diese Zusatzleistung ist nur bei Einschreibe- und Wertbriefen möglich

Brief mit Eilzustellung
die Sendung wurde nach dem Eingang bei dem Bestimmungspostamt durch einen besonderen Boten sofort dem Empfänger zugestellt

gebührenfreier Brief (Heeressache) bei der nur die Eilgebühr bezahlt wurde

da bei gebührenbegünstigten Sendungsarten keine Zusatzleistungen möglich sind wurd bei dieser Briefdrucksachen das fehlende Entgelt für eine Brief vom Empfänger eingezogen

Postzustellungsurkunde
Briefsendung mit beigefügtem Formblatt auf dem der Postbote den Tag und die Uhrzeit der förmlichen Zustellung bestätigt. Diese Zusatzleistung ist nur bei Briefen zulässig und darf nur von Behörden aufgegeben werden. Das Formblatt (rechts) wird nach der Zustellung per Post an den Absender zurück geschickt

Nachnahme
die Sendung wird dem Empfänger erst nach Bezahlung des vom Absender vorgeschriebenen Geldbetrags ausgehändigt

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