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Briefmarken-Wissen /
postalische Hinweisvermerke / Wertsendungen

Wertsendungen werden von der Post mit entsprechenden auffälligen Hinweisvermerken gekennzeichnet, da der Empfänger den Erhalt der Sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post mit der angegebenen Summe

Begleitbrief für eine Wertsendung aus dem Jahre 1813 mit handschriflichem Wertsendungsvermerk "Beschwerdt mit 55 Gulden in goldt"

handschriftlicher Wertsendungsvermerk "Fünfzehn Mark"

aufgeklebter dunkelroter Wertsendungsvermerk und handschriftliche Wertangabe "Dreihunderzwanzig Mark"

aufgeklebter rosafarbener Wertsendungsvermerk und maschinengeschriebene Wertangabe "2500 Mark"

aufgeklebter rosafarbener Wertsendungsvermerk mit schwarz unterlegter Nummer als Hinweis auf das nahe Rollenende

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