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Briefmarken-Wissen / |
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Wertsendungen werden von der Post mit entsprechenden auffälligen Hinweisvermerken gekennzeichnet, da der Empfänger den Erhalt der Sendung unterschriftlich bestätigen muss. Bei Verlust haftet die Post mit der angegebenen Summe |
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Begleitbrief für eine Wertsendung aus dem Jahre 1813 mit handschriflichem Wertsendungsvermerk "Beschwerdt mit 55 Gulden in goldt" |
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handschriftlicher Wertsendungsvermerk "Fünfzehn Mark" |
aufgeklebter dunkelroter Wertsendungsvermerk und handschriftliche Wertangabe "Dreihunderzwanzig Mark" |
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aufgeklebter rosafarbener Wertsendungsvermerk und maschinengeschriebene Wertangabe "2500 Mark" |
aufgeklebter rosafarbener Wertsendungsvermerk mit schwarz unterlegter Nummer als Hinweis auf das nahe Rollenende |
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