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Briefmarken-Wissen / |
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Postsendungen werden mit entsprechenden auffälligen Hinweisvermerken gekennzeichnet, damit das fehlende Porto vom Zusteller beim Empfänger eingezogen wird |
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unfrankierter Brief (Portobrief) vom 08.05.1856 von Schramberg (Württemberg) nach Wohlen in der Schweiz. Die württembergische Post berechnete für ihre Dienstleistung 6 Kreuzer und die anderen 6 Kreuzer standen der schweizer Post zu die diese in 40 Rappen umrechnete |
unfrankierter Brief (Portobrief) vom 28.04.1853 von Guebwillern nach Vosges (beides Frankreich) mit vorderseitigem aufgestempeltem Portovermerk "25" |
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unterfrankierter Brief vom 12.01.1981 frankiert mit 60 Pfennig; da der Brief aber über 20 Gramm wog hätte er 100 Pfennig gekostet und der Fehlbetrag plus 50 Pfennig Einziehungsgebühr wurde dem Empfänger abverlangt |
unterfrankierter Brief vom 05.11.1923 frankiert mit 1 000 000 Mark; da der Brief aber über 20 Gramm wog hätte er 1 400 000 Mark gekostet und der doppelte Fehlbetrag wurde dem Empfänger abverlangt |
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Briefe an die Postbank konnten unfrei abgeschickt werden und das Porto wurde als Kundenservice vom Empfänger übernommen (210 Pfennig = 110 Porto, 100 Nachgebühr) |
unfrankierter Einschreibebrief mit Eilzustellung vom 03.02.1961 (195 Pfennig = 20 Brief, 50 Einschreiben, 60 Eilzustellung, 65 Nachporto = ½ Fehlbetrag) |
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absichtlich unterfrankiert eingelieferte philatelistische Sendung vom 15.02.1990 die von der Post zurecht mit 135 Pfennig Nachporto belastet wurde (55 Fehlbetrag, 80 Zuschlag). Auf diese Weise sollte eine Einzelfrankatur produziert werden |
Briefdrucksache mit Eilzustellung vom 12.02.1981 frankiert mit 300 Pfennig (= 250 Eilzustellung, 50 Briefdrucksache). Da diese Zusatzleistung bei Briefdrucksachen nicht zulässig war wurde die Sendung als normaler Brief behandelt und war dadurch unterfrankiert. Deshalb wurde dem Empfänger als Nachporto die einfache Briefgebühr von 60 Pfennig abverlangt |
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unfrankierte Postkarte aus der Schweiz vom 13.06.1968. Das fehlende Porto vom 60 Rappen wurde nach einem festgelegten Wechselkurs in 50 Pfennig umgerechnet und dem Empänger in Deutschland abverlangt |
unterfrankierter Brief bei dem der doppelte Fehlbetrag mit einer Marke entwertet mit einem T-Stempel bei dem Empfänger eingezogen wurde |
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Postkarte vom 20.09.1988 portogerecht frankiert mit 60 Pfennig. Die verklebten Marken waren aber nur bis zum 31.12.1970 gültig und der Empfänger verweigerte wegen der Nachgebühr die Annahme. Die Karte wurde von der Post dem Absender zurück gegeben und er durfte dann das Nachporto begleichen (120 Pfennig = doppeltes Porto) |
Brief vom vom 09.06.1969 frankiert mit einer halben Marke zu 30 Pfennig. Da Halbierungen nicht zulässig waren wurde der Stempel in Eckweisbach neben die Marke gesetzt. In Fulda aber wurde sie abgestempelt und der Brief dann ohne Nachentgelt dem Empfänger zugestellt |
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unterfrankierte Auslandssendungen wurden von der Post auffrankiert und unverzüglich weitergeleitet. Der Fehlbetrag wurde nachträglich vom Absender eingezogen |
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