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Briefmarken-Wissen /
postalische Hinweisvermerke / Frankovermerke

Wenn Postgebühren wegen Markenmangel vom Absender bar bezahlt werden wird dieses durch eine Frankovermerk auf der Postsendung vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass sie als unterfrankiert gilt und der Empfänger Nachporto bezahlen muss

vom Absender bezahlter vorphilatelistischer Brief (Frankobrief) vom 20.02.1844 von Stuttgart nach Bittenfeld mit rückseitig vermerktem Frankobetrag "4"

Postkarte mit handschriftlichem roten Vermerk "8000 / Gebühr / bezahlt / (Unterschrift)"

Postkarte mit rotem "Gebühr bezahlt / Taxe percue"-Stempel und handschriftlichem Eintrag der Gebührenhöhe (10 Pfennig)

gebührenfreier Antwortbrief an die Postbank. Es wurde vom Absender nur die Einschreibe- bzw. die Wertbriefgebühr frankiert

Einschreibebrief mit blauem "Gebühr bezahlt"-Stempel und handschriftlichem Eintrag der Gebührenhöhe

Einschreibebrief mit rotem "Einnahmenachweis"-Stempel und handschriftlichem Eintrag der Gebührenhöhe

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