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Briefmarken-Wissen /
postalische Hinweisvermerke / Blindensendungen

Blindensendungen dürfen portofrei verschickt werden wenn sie ausschliesslich in Blindenschrift verfasstes Schriftgut oder Tonträger enthalten

aufgeklebter und handschriftlicher Blindensendungsvermerk

aufgestempelter Vermerk; bei dieser Blindensendung wurde nur die Luftpostgebühr frankiert

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