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Briefmarken-Wissen / |
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von Doppel- oder Zweifachfrankaturen spricht man dann, wenn eine Postsendung mit Marken aus mehreren Staaten oder Postgebieten frankiert wurde |
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unterfrankierte Auslandspostkarte (30 statt 50 Pfennig) mit österreichischen Portomarken mit denen beim Empfänger das fehlende Porto kassiert wurde |
unterfrankierter Auslandsbrief (25 statt 40 Pfennig) mit schweizer Portomarken |
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unterfrankierter Auslandspostkarte (10 statt 20 Pfennig) bei der die Nachgebühr vom Empfänger mit einer schwedischer Dauermarke bezahlt wurde |
Auslandsbrief bei dem die Postlagergebühr mit italienischen Portomarken verrechnet wurde (der Brief wurde vom Empfänger nicht abgeholt) |
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nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich am 04.04.1938 blieben die östereichischen Marken bis zum 31.10. frankaturgültig und durften zum Verrechnungskurs 1 Reichsmark = 1,50 Schilling aufgebraucht werden |
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die Marken der BRD und von BERLIN (West) waren in beiden Postgebieten frankaturgültig |
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Briefe frankiert mit Marken der DDR (Deutsche Post), BERLIN und der BRD. Nach der Deutschen Wiedervereinigung durften die Marken der drei ehemaligen selbständigen Postgebiete bis zum 02.10.1990 bzw. 31.12.1991 nebeneinander verwendet werden |
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Aerogramme aus Houston in Texas frankiert mit einer Marke der Vereinten Nationen in New York (links) und den USA (rechts) |
Luftposteilbotenbrief frankiert mit je zwei Marken aus Baden und Rheinland-Pfalz und je einer Marke aus Württemberg und der Bizone. Nach der Gründung der BRD durften die Marken aus den einzelnen Besatzungszonen gemeinsam aufgebraucht werden |
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auf den Schiffen die auf dem Bodensee verkehrten gab es Schiffsbriefkästen, in die Postsendungen eingelegt werden konnten, die mit Marken aus einem oder aus allen fünf Anrainerstaaten frankiert werden durften |
hierbei handelt es sich um keine Doppelfrankatur. Die Postkarte wurde von Österreich über Westerland nach München nachgesandt und dort neu frankiert abermals bei der Post aufgegeben so dass sie erst in Dudenweiler den Empfänger erreichte |
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hierbei handelt es sich um keine Doppelfrankatur, da die beiden orangen Marken auf dem linken Brief und die rechte grüne Marke auf dem rechten Brief aus dem Saarland in Karlsruhe nicht frankaturgültig waren |
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