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Briefmarken-Wissen /
Postwertzeichen / Zwangszuschlagsmarken

Unter Zwangszuschlagsmarken versteht man Steuermarken, deren Verwendung in bestimmten Zeiträumen auf allen oder manchen Postsendungen Pflicht war. Sie besassen keine Frankaturkraft. Kam der Absender seiner Pflicht nicht nach wurde entweder seine Postsendung nicht befördert oder der fehlende Zwangszuschlagsbetrag beim Empfänger eingezogen

Erlös zugunsten der notleidenden Berliner Wirtschaft (Notopfer Berlin)

für Waisenkinder

für den Wiederaubaus von Kirchen

für das Roten Kreuzes

für den Bau von Krankenhäusern

für die Tuberkulosehilfe

obligatorische Zuschlagsfrankatur für alle an den Staatspräsidenten oder einen Minister gerichtete Korrespondenz

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