Briefmarken-Wissen / Postwertzeichen / Zwangszuschlagsmarken |
Unter Zwangszuschlagsmarken versteht man Steuermarken, deren Verwendung in bestimmten Zeiträumen auf
allen oder manchen Postsendungen Pflicht war. Sie besassen keine Frankaturkraft. Kam der Absender seiner Pflicht nicht nach wurde entweder seine
Postsendung nicht befördert oder der fehlende Zwangszuschlagsbetrag beim Empfänger eingezogen
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Erlös zugunsten der notleidenden Berliner Wirtschaft (Notopfer Berlin) |
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für Waisenkinder |
für den Wiederaubaus von Kirchen |
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für das Roten Kreuzes |
für den Bau von Krankenhäusern |
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für die Tuberkulosehilfe |
obligatorische Zuschlagsfrankatur für alle an den Staatspräsidenten oder einen Minister gerichtete Korrespondenz |